
Mit der Gründung der Montanunion 1952 gelang ein erster wichtiger Schritt: Die ehemaligen Erzfeinde Deutschland und Frankreich stimmten einer gemeinsamen Verwaltung der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl zu.
Doch erst mit den Römischen Verträgen am 25. März 1957 schlug die eigentliche Geburtsstunde der europäischen Integration: Deutschland, Frankreich, die Benelux-Länder und Italien hatten sich auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geeinigt und die vier Grundfreiheiten festgelegt, nämlich der freie Verkehr für Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital.
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erklärten sich die Gründerstaaten auch bereit, Teile ihrer Souveranität an die supranationale EWG abzugeben, und so eine gemeinsame Politik etwa für den Warenhandel, Konsumentenschutz und Landwirtschaft zu ermöglichen.

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